Spiel- und Platzordnung gültig ab 2014
1. Spielberechtigung
1.1 Jedes aktive Mitglied erhält beim Vereinseintritt eine Spielberechtigungskarte, sowie einen Schlüssel für die Zugangstüren und den Garderobentrakt des Clubheimes. Mit der Spielberechtigungskarte kann das Mitglied an der Reservierungstafel Plätze reservieren. Die Karte ist nicht übertragbar.
2. Platzreservierungen
2.1 Nur anwesende Mitglieder dürfen Platzreservierungen vornehmen. Vorausreservierungen sind nur statthaft, sofern es sich um Folgereservierungen handelt. Zuerst anwesende Mitglieder haben Reservierungs-Vorrang.
2.2 Die Spielberechtigungskarte muss vor Spielbeginn, am besten sofort nach dem Eintreffen auf der Anlage, auf die Anfangs-Uhrzeit und den betreffenden Platz gesteckt werden.
2.3 Sind wartende Mitglieder auf der Anlage, beträgt die Einzel – Spielzeit 60 Min., bei Doppelspielen 120 Min. Bei großem Andrang ist es ratsam Doppelspiele zu arrangieren.
3. Platzeinteilung/Training
3.1 Über den Zeitraum der Mannschaftswettkämpfe werden von den einzelnen Mannschaften an den Wochentagen ab 18.00 h bis zu 4 Plätze für Training fest reserviert. Die Trainingszeiten sind im Schaukasten und auf unserer Website ersichtlich. Die Mannschaftsführer und/oder Trainer sind für die rechtzeitige und korrekte Reservierung der Trainingsplätze (stecken der Trainingskarten) verantwortlich. Dies gilt auch für die Jugendmannschaften.
3.2 Bezahlte Trainingsstunden dürfen nur durch, vom Verein bestellte Trainer/Übungsleiter erteilt werden.
4. Wettspielbetrieb
4.1 Verbandsspiele/Turniere haben Vorrang gegenüber dem üblichen Spielbetrieb. Den Anordnungen des Sportwarts und der Turnierleitung bitten wir Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Regeln der Platz- und Spielordnung.
5. Spielbetrieb für Gäste
5.1 Gäste sind Personen, welche sich temporär in unserer Region aufhalten, wie z.B. Urlauber, Durchreisende, oder kurzzeitig Wohnhafte und welche auf unserer Anlage Tennis spielen wollen. Sind Plätze frei, können diese bis 17.00 h gegen Lösung einer gültigen Gästekarte bespielt werden. Die Gästekarten sind im Vereinsheim, beim Platzwart, im Sport-Center Ihringen (Tennishalle nebenan) oder an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich.
5.2 Die Platzmiete beträgt bei Einzelspielen 5,00 EURO pro Person und Stunde. Bei Doppelspielen zahlen Gäste 2,50 € pro Person und Stunde. Jugendliche bis 18 Jahre zahlen die Hälfte.
5.3 Die Gästekarte muss vor Spielbeginn korrekt ausgefüllt und an der Reservierungstafel „gesteckt“ werden. Gästekarten sind wie Spiel-Berechtigungskarten zu verwenden, gemäß Pt.1.
In Einzelfällen kann der Vorstand Ausnahmen in zeitlicher und personeller Hinsicht bezüglich 5.1 zulassen.
6. Platzpflege
6.1 Bei starker Trockenheit müssen die Plätze vor Spielbeginn von Hand gründlich gewässert werden.
6.2 Die Plätze müssen rechtzeitig vor Ablauf der reservierten Spielzeit vollflächig mit dem Schleppnetz abgezogen werden. Bitte lesen Sie auch den Aushang „Tipps zur Platzpflege“ und befolgen Sie bitte diese Ratschläge.
6.3 Der Platzwart darf an der Erfüllung seiner Aufgaben nicht gehindert werden.
7. Bespielbarkeit der Plätze
7.1 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Bei dessen Abwesenheit eines der Vorstandsmitglieder.
8. Ungeschriebene Gesetze
- Es wird in Tenniskleidung und nur mit reinen Sandplatz-Tennisschuhen gespielt.
- Der Spielbetrieb sollte weder von außen noch von innen beeinträchtigt werden. Wir erwarten gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.
- Fair Play muss immer an erster Stelle des Handelns stehen.
- Während der Wettkampfspiele sollten Zuschauer den inneren Bereich der Platzanlage nicht betreten.
- Die gesamten Einrichtungen der Platzanlage und des Clubheimes sind pfleglich zu behandeln.
- Der Letzte der die Anlage verlässt, schließt die Ausgangstüre ab.
9. Wichtige Hinweise
Der Tennisclub GW Ihringen lehnt jede Verantwortung oder Haftung für Unfälle die während des Aufenthaltes auf der Anlage oder während des Spiels entstehen, ausdrücklich ab. Versicherungsschutz für Mitglieder besteht nur im Rahmen der Sportversicherung des BSB. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Tennisclub GW Ihringen haftet auch nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen und Wertsachen.
Der Vorstand des TC Grün-Weiß Ihringen e.V.